
Derzeit verzeichnen wir ein erhöhtes Anrufaufkommen.
Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können bitten wir Sie uns per WhatsApp oder Live-Chat zu kontaktieren.
Die Erstellung des neuen Fahrzeug erfolgt erst nach Überprüfung von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Personalausweis (passend zum Halter).
Wichtige Informationen zum Verlust des Fahrzeugschlüssels:
1. Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen der Fahrzeugschlüssel geklaut wurde? Dann erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Stellen Sie Ihren Wagen zunächst möglichst unzugänglich für Fremde, etwa in einer abgeschlossenen Garage, einem Innenhof oder bei Ihrer Werkstatt, ab.
2. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Kraftfahrzeugversicherung über den Verlust des Fahrzeugschlüssel. Klären Sie mit Ihrem Versicherer das weitere Vorgehen ab: Meistens reicht es aus, wenn Sie den verlorenen Funk-Schlüssel deaktivieren lassen (dies übernehmen wir gerne). Es kann ggf. vorkommen, dass der Versicherer einen kompletten Austausch der vorhandenen Schließzylinder verlangt.
3. Bestellen Sie erst nach Freigabe der Versicherung einen Ersatz-Schlüssel.
Manche Anbieter klonen den noch verbliebenen Schlüssel um so einen "Ersatz-Schlüssel" zu erstellen. Dieses Verfahren ist viel einfacher und somit günstiger als einen neuen eigenständigen Schlüssel zu programmieren.
Bei diesem Verfahren werden teilweise extrem günstige Preise angeboten, aber Achtung!
Bei einem geklontem Schlüssel kann das Fahrzeug nicht unterscheiden ob gerade Schlüssel 1 oder Schlüssel 2 genutzt wird. Für das Fahrzeug gibt es nur einen Schlüssel. Dieses ist im Falle eines weiteren Verlustes ein großes Problem, denn hier können dann nur beide Schlüssel gesperrt werden, sodass es schlussendlich keinerlei funktionierenden Schlüssel mehr gibt. Neben dem Sicherheitsrisiko gibt es beim "Klonverfahren" kein zusätzliches Fahrerprofil, die Memorydaten zwischen Schlüssel 1 und 2 sind also die selben.
Die angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten. Die Versandkosten werden im Bestellprozess angezeigt.
Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Hinweis: Wir führen keinerlei handwerkliche Tätigkeiten wie Ein- oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug durch. Sollten diese Arbeiten notwendig sein, nehmen Sie bitte mit einer Werkstatt Ihres Vertrauens Kontakt auf. Wir sind ein eingetragener Schlüsseldienst.
Nils
Inhaber
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